Gesetzliche Grundlagen
Der Ausbau der Windenergie in Bayern folgt einem klaren rechtlichen Rahmen, der auf Bundes- und Landesebene geregelt ist. Zentrale Grundlage ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Es verpflichtet die Länder, ausreichend Flächen für Windkraft bereitzustellen – in Bayern sind das 1,1 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und 1,8 Prozent bis 2032 (§ 6 WindBG). In Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie verantwortlich für die Erreichung der Flächenziele. Dieses hat die Umsetzung auf die 18 bayrischen Planungsregionen und deren Regionalen Planungsverbände übertragen. Sie legen in ihren Regionalplänen Vorrang- und Eignungsgebiete fest, in denen Windenergieanlagen bevorzugt errichtet werden können. Grundlage dafür ist das Bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP), welches die räumliche Steuerung und Abstimmung vorgibt.
Abstandsregeln und Standortplanung
Eine bayerische Besonderheit ist die sogenannte 10H-Regel, die ursprünglich einen Abstand vom Zehnfachen der Anlagenhöhe zu Wohngebieten vorschrieb. Diese Regel wurde inzwischen deutlich gelockert. Die Planungsprämissen in der Region 10 wurden für Windkraftanlagen im Wald so festgelegt, dass ein Mindestabstand von 900 m zu Wohnbauflächen eingehalten wird.
Genehmigung und Umweltprüfung
Jede Windkraftanlage benötigt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Im Verfahren werden zahlreiche Aspekte geprüft – unter anderem:
- Artenschutzrechtliche Vorgaben (§§ 44 ff. BNatSchG)
- Eingriffsregelung (§§ 13 ff. BNatSchG)
- Schall- und Schattenwurfgrenzen
- Landschaftsbild und Naturschutzbelange
Die Immissionsschutzprüfung stellt sicher, dass Windenergieanlagen keine unzumutbaren Belästigungen verursachen. Dazu gehört die Einhaltung gesetzlicher Lärmgrenzwerte, die Berücksichtigung von Flicker-Effekten (Schattenwurf durch Rotorblätter) und die Prüfung möglicher Störungen für Mensch und Tier. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) bewertet mögliche Auswirkungen auf geschützte Tierarten und legt – falls erforderlich – Ausgleichs- oder Schutzmaßnahmen fest, wie zum Beispiel eine zeitliche Beschränkung des Betriebs (Tagabschaltung während der Brutzeit bestimmter Vögel).
Ziel: Nachhaltiger Windkraftausbau im Einklang mit Mensch und Natur
Der rechtliche Rahmen in Bayern soll sicherstellen, dass der Ausbau der Windenergie bürgernah, zukunftsorientiert, naturverträglich und planungssicher erfolgt.
Er stärkt die Planungshoheit der Kommunen und Regionen, strukturiert Genehmigungsverfahren und sorgt dafür, dass die Energiewende im Einklang mit Umwelt-, Anwohner- und Artenschutz voranschreitet.